Antwort 29.11.2022 von Christel Oldenburg SPD
baurelevante Maßnahmen dürfen dann durchgeführt werden, wenn die Bauaufsichtsbehörde einen Bescheid über die statistische Prüfung der Arbeiten ausgestellt hat.
baurelevante Maßnahmen dürfen dann durchgeführt werden, wenn die Bauaufsichtsbehörde einen Bescheid über die statistische Prüfung der Arbeiten ausgestellt hat.

ÖPNV ist nötig und selbstverständlich Klima-&Umweltschutz!Bestandschutz,Ressourcennutzung!Darum trassennahen Ausbau so schonend wie möglich!Mensch und Natur vor Profit!
Seit dem 1. März 2023 gibt es eine Neubauförderung, mit der klimafreundliches Bauen gefördert wird
Die Umsetzung liegt dann normalerweise bei der Kommune und es gibt leider immer wieder Fälle, wo es manchmal aus nachvollziehbaren und manchmal vielleicht auch aus weniger guten Gründen zu Verzögerungen kommt. Eine rechtliche Beurteilung ist nur aus der Nähe und am konkreten Fall möglich.