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Bis zum Inkrafttreten der Neuregelung ist die Einbürgerung nach 3 Jahren weiterhin möglich - da das Gesetz erst am Freitag im Bundesrat verhandelt wurde, steht die Verkündung im Bundesgesetzblatt und damit das Inkrafttreten noch aus
Anträge müssen trotz Personalmangels und hoher Nachfrage gründlich und individuell geprüft werden. Wir haben den Einbürgerungsprozess 2024 bereits vereinfacht.
Mein Hauptansatz für die Verbesserung des Justizwesens ist der sogenannte „Pakt für den Rechtsstaat“, der sowohl mehr finanzielles Engagement des Bundes als auch Gesetzesreformen und die Verbesserung von Verwaltungsansätzen, beispielsweise durch die verstärkte Digitalisierung der Justiz umfasst
Die Abschaffung der 3-Jahres-Einbürgerung wird leider anders als von der SPD präferiert ohne Übergangsregelungen für laufende Fälle verabschiedet