Was passiert mit bereits gestellten Anträgen auf Turboeinbürgerung?
Sehr geehrter Herr Dobrindt,
als einer der wenigen habe ich schon einen Antrag auf Einbürgerung nach § 10 Abs. 3 StAG („Turboeinbürgerung“ nach 3 Jahren) gestellt. Nun soll diese Möglichkeit abgeschafft werden – offenbar ohne Übergangsregelung.
Von Hakan Demir (SPD) habe ich gehört, dass solche Anträge nicht abgelehnt, sondern bis zur 5-Jahres-Frist zurückgestellt und dann bevorzugt bearbeitet werden sollen.
Meine Frage an Sie:
Wird es vom Bundesinnenministerium eine klare Anweisung an die Einbürgerungsbehörden geben, wie mit diesen Anträgen umzugehen ist? Und worauf kann ich mich berufen, falls meine Behörde den Antrag doch ablehnen sollte? Eine Ablehnung würde ja bedeuten, dass ich den Antrag nach kurzer Zeit erneut stellen müsste – mit doppeltem Aufwand und unnötiger Belastung auch für die Verwaltung.