Abschaffung der 3-Jahres-Regelung
Sehr geehrter Herr Demir,
im Zusammenhang mit der von Ihnen befürworteten Übergangsfrist nach der Abschaffung der 3-Jahres-Regelung habe ich mehrere Fragen: Wird dabei ausdrücklich berücksichtigt, dass einige Antragsteller noch einzelne Unterlagen nachreichen müssen, damit über die Einbürgerung entschieden werden kann? Gilt in solchen Fällen das bisherige Recht, wenn der Antrag fristgerecht gestellt wurde, auch wenn die Nachweise erst später eingehen? Welche Fristen sind für das Nachreichen vorgesehen, und welche Form der Bestätigung (z. B. Eingangsbestätigung) genügt, um den Anspruch zu sichern? Vielen Dank für Ihre Auskunft.