Abschaffung der 3-Jahres-Regelung
Sehr geehrter Herr Demir,
im Zusammenhang mit der von Ihnen befürworteten Übergangsfrist nach der Abschaffung der 3-Jahres-Regelung habe ich mehrere Fragen: Wird dabei ausdrücklich berücksichtigt, dass einige Antragsteller noch einzelne Unterlagen nachreichen müssen, damit über die Einbürgerung entschieden werden kann? Gilt in solchen Fällen das bisherige Recht, wenn der Antrag fristgerecht gestellt wurde, auch wenn die Nachweise erst später eingehen? Welche Fristen sind für das Nachreichen vorgesehen, und welche Form der Bestätigung (z. B. Eingangsbestätigung) genügt, um den Anspruch zu sichern? Vielen Dank für Ihre Auskunft.

Sehr geehrter Herr P.,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Die Abschaffung der 3-Jahres-Einbürgerung wird leider anders als von der SPD präferiert ohne Übergangsregelungen für laufende Fälle verabschiedet. Wichtig ist also, dass Ihr Fall bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes entschieden ist. Als einzige positive Nachricht in Bezug auf die 3-Jahres-Einbürgerung kann ich vermelden, dass die Fälle in den Behörden nicht abgelehnt, sondern bis zum Erreichen der 5-Jahres-Frist zurückgestellt und dann - hoffentlich positiv - beschieden werden.
Positiv bleibt natürlich, dass mit der Einigung gesichert ist, dass auch die Union die wichtigen Errungenschaften der letzten Staatsangehörigkeitsreform (5-Jahres-Frist, Mehrstaatigkeit, Staatsangehörigkeit ab Geburt für Kinder von ausländischen Eltern, die 5 Jahre in Deutschland gelebt haben) mitträgt.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir