Antwort 11.07.2024 von Matthias W. Birkwald Die Linke
Ich sehe nur sehr geringe Chancen, sich bei zu geringen Übersetzungshonoraren auf das deutsche Lieferkettengesetz zu berufen
Ich sehe nur sehr geringe Chancen, sich bei zu geringen Übersetzungshonoraren auf das deutsche Lieferkettengesetz zu berufen
Bei Verstößen gegen das Lieferkettengesetz kann jedoch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Beschwerde eingelegt werden
Der Anwendungsbereich der Richtlinie ging weit über das für Unternehmen in Deutschland ab 1.000 Beschäftigte geltende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz hinaus - konkret für Unternehmen ab 500 Mitarbeitern (150 Mio. Euro weltweiter Umsatz) und Unternehmen aus Risikosektoren ab 250 Mitarbeitern (40 Mio. Euro weltweiter Umsatz, davon 20 Mio. Euro im Risikosektor)