Frage von Matthias M. • 16.08.2024

Antwort ausstehend von Petra Böhme AfD
Vermerk auf Antwort auf erstmalige Anfrage.
Bürgerbeteilung für die Aufgabenstellung, dann Bürgerentscheid, Ausschreibung und Ausführung durch inhabergeführte Betriebe
Sobald das von Bundesminister Dr. Buschmann (FDP) geführte Ministerium in der Sache antwortet, sollten Sie diese Antwort vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages erhalten.
Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, die den Einbau von Gemeinschaftswaschmaschinen in Wohnanlagen vorschreiben. Die Entscheidung darüber liegt im Ermessen des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft.
Dazu gehört auch, dass Mieter*innen bei Streitigkeiten über Nebenkosten oder Wohnflächen genaue rechtliche Grundlagen haben, auf die sie sich berufen können.