Antwort 26.08.2024 von Dirk Herber CDU
Private Investoren können nicht mit einem solchen Zuschuss bedacht werden, die Fördermöglichkeit richtet sich an Komunen und gemeinnützige Sportvereine und -verbände.
Private Investoren können nicht mit einem solchen Zuschuss bedacht werden, die Fördermöglichkeit richtet sich an Komunen und gemeinnützige Sportvereine und -verbände.

Vermerk auf Antwort auf erstmalige Anfrage.

Bürgerbeteilung für die Aufgabenstellung, dann Bürgerentscheid, Ausschreibung und Ausführung durch inhabergeführte Betriebe