Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Jens K. • 24.01.2023
Antwort von Julia Eisentraut BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 06.06.2023 Seit dem 1. Januar 2023 gilt für Installation und Erwerb einer Photovoltaikanlage sowie für dazugehörige Stromspeicher eine Umsatzsteuer von null Prozent. Dieser neue Nullsteuersatz für Installation und Erwerb gilt tatsächlich nur für Anlagen, die ab dem 1. Januar 2023 geliefert bzw. installiert werden. Eine rückwirkende Anwendung auf Bestandsanlagen ist nicht möglich.
Frage von Thomas R. • 17.01.2023
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP Frage von Michael F. • 17.01.2023
Antwort von Holger Becker SPD • 18.01.2023 Bei Projekten die quer über diesem Stichtag liegen, kommt es konkret darauf an, ob der Lieferant, der diese Anlage gegebenenfalls vor dem Stichtag geliefert hat, derselbe ist, der diese auch einbaut. Ist das Projekt in einer Hand und wird erst nach dem Stichtag abgeschlossen, d.h. vollständig (!) installiert gilt die Umsatzsteuerentlastung.
Frage von Marina R. • 06.11.2022
Antwort von Julia Verlinden BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 21.12.2022 derzeit ist mir eine geplante Anpassung der Kleinunternehmer-Regelung nicht bekannt. Ich habe allerdings Ihre Anregung aufgenommen und an meine zuständigen Fachkolleg*innen weitergegeben.
Frage von Frank B. • 06.11.2022
Antwort von Timon Gremmels SPD • 09.11.2022 Alle Energieträger werden berücksichtigt.
Frage von Gisela S. • 03.10.2022
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP