Antwort 25.11.2025 von Christian Jung FDP
Eine Abgabe würde Eigentümer pauschal belasten, unabhängig von ihren individuellen Gründen, und könnte Investitionen in den Bestand zusätzlich hemmen
Eine Abgabe würde Eigentümer pauschal belasten, unabhängig von ihren individuellen Gründen, und könnte Investitionen in den Bestand zusätzlich hemmen
Von einer Zusatzabgabe halte ich nichts
Die gesetzlichen Regelungen zu Maklergebühren bei Abschluss eines Kaufvertrages über eine Immobilie wurden zuletzt im Jahr 2020 geändert und finden sich in § 656d BGB