Unser Grundgesetz verpflichtet den Staat menschliches Leben, auch das ungeborene, zu schützen. Deshalb halte ich unseren aktuellen Kompromiss in der Abwägung der Selbstbestimmung der Frau und des Schutzes des ungeborenen Lebens für richtig und auch wichtig.
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Antwort 17.02.2025 von Carsten Brodesser CDU

Antwort ausstehend von Franziska Dezember CDU

Antwort 17.02.2025 von Jens Giebe FREIE WÄHLER
Ja, ich lehne eine Stärkung der Bürgerräte ab, da ich diese nicht für eine Stärkung der direkten Volksbeteiligung an Entscheidungsprozessen erachte.
Antwort 19.02.2025 von Nico Tippelt FDP
Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, menschliches Leben zu schützen. Auch das ungeborene Leben zählt besonders mit Fortschreiten der Schwangerschaft dazu.
Antwort 18.02.2025 von Martin Günzel ÖDP
Generell bin ich für das Leben und gegen eine allgemeine Legalisierung der Abtreibung, es gibt jedoch Ausnahmen - wie eine Vergewaltigung - und da kann man den Menschen bzw. die Frau nicht zwingen, das Kind auszutragen, da es mit Gewalt und gegen den Willen gezeugt wurde.
Antwort 19.02.2025 von Florian Fuchs CDU
Die aktuelle gesetzliche Regelung mit der Beratungslösung halte ich für einen ausgewogenen und tragfähigen Kompromiss