
Theoretisch und formal ist eine Einbürgerung möglich - je nachdem, welchen Aufenthaltstitel Sie genau haben.
Theoretisch und formal ist eine Einbürgerung möglich - je nachdem, welchen Aufenthaltstitel Sie genau haben.
Wie der Irak die Rückgabe seiner Staatsangehörigkeiten handhabt obliegt ihm allein. Ich würde Sie bitten, sich bei Rückfragen zu Staatsangehörigkeiten anderer Länder, in Ihrem Fall direkt an die irakische Botschaft, bzw. das Konsulat zu wenden.
Eine Niederlegung einer ausländischen Staatsangehörigkeit im Rahmen der Einbürgerung in Deutschland ist nicht möglich.
Wo noch großer Handlungsbedarf ist, ist die Umsetzungsebene. In Berlin werden beispielsweise seit diesem Jahr alle Antragsverfahren vollständig digital gestellt und bearbeitet.
Mir ist keine Klage bekannt und ich bin mir sicher, dass im Zusammenhang mit der generellen Ermöglichung der Mehrstaatigkeit keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen. Auch für den - nicht realistischen - Fall, dass die Mehrstaatigkeit verfassungsrechtlich angegriffen würde, würden Sie auf keinen Fall automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren, wenn Sie in der Zwischenzeit eine andere Staatsangehörigkeit angenommen haben.
In Bezug auf die Bearbeitung der Fälle obliegt das Vorgehen den jeweils zuständigen Behörden. Meiner Erfahrung nach werden aber Anträge, die beispielsweise zurückgestellt wurden, da die Einbürgerung unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit gewünscht ist, nach der Zurückstellung schnell bearbeitet.