Antwort 13.11.2024 von Yanki Pürsün FDP
Das Standesamt hat sich sehr wohl auf das neue Recht vorbereitet.
Das Standesamt hat sich sehr wohl auf das neue Recht vorbereitet.
Bürgergeld und Wohngeld hier in einem Atemzug zu nennen, ist irreführend.
Theoretisch und formal ist eine Einbürgerung möglich - je nachdem, welchen Aufenthaltstitel Sie genau haben.
Wie der Irak die Rückgabe seiner Staatsangehörigkeiten handhabt obliegt ihm allein. Ich würde Sie bitten, sich bei Rückfragen zu Staatsangehörigkeiten anderer Länder, in Ihrem Fall direkt an die irakische Botschaft, bzw. das Konsulat zu wenden.
Eine Niederlegung einer ausländischen Staatsangehörigkeit im Rahmen der Einbürgerung in Deutschland ist nicht möglich.