Frage von Norbert R. • 28.08.2024

Antwort von Dorothee Martin SPD • 04.09.2024
Aus- und Weiterbildung werden konstant weiter gestärkt und Maßnahmen ergriffen, um Angebot und Nachfrage zukunftsorientiert zusammenzuführen.
Aus- und Weiterbildung werden konstant weiter gestärkt und Maßnahmen ergriffen, um Angebot und Nachfrage zukunftsorientiert zusammenzuführen.
Ich werde mein Studium im nächsten Semester abschließen.
Die dauerhafte Eingliederung in den Arbeitsmarkt - durch eine anschließende ungeförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsaufnahme - ist nach der sozialen Teilhabe mittelfristiges Ziel der Förderung.
Der § 16i ist ein sehr erfolgreiches Instrument zur Integration in den Arbeitsmarkt und ist speziell auf Langzeitarbeitslose bezogen.
Die Förderung „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach § 16i SGB II richtet sich an den Personenkreis besonders arbeitsmarktferner Menschen.