Sehr geehrter Herr K.,
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Statt kompletter Streichung statt des ursprünglich geplanten Beitragssatzes 3,5 Prozent sollen für mitversicherte Partner künftig 2,5 % des beitragspflichtigen Einkommens gezahlt werden.
Eine Reform des Ehegattensplittings kann nur dann sinnvoll sein, wenn sie mit einer stärkeren Förderung von Familien mit Kindern verbunden wird.
Sie sprechen darüber hinaus wichtige strukturelle Probleme an. Die unterschiedlichen Zuständigkeiten von Familienkassen, Kommunen und Krankenkassen führen häufig dazu, dass dieselben Nachweise mehrfach eingereicht werden müssen. Hinzu kommen uneinheitliche Definitionen, Berechnungsmethoden und Einkommensgrenzen, die für viele Familien schwer nachvollziehbar sind und zu den von Ihnen geschilderten Schwierigkeiten führen.
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf (und übrigens auch Ehrenamt) ist mir sehr wichtig. Auf politischer Ebene wie auch als Personalrätin an meiner Schule und auch im Hauptpersonalrat für Berufliche Schulen setze ich mich dafür seit Jahren ein.