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Das von Ihnen kritisierte Übergangsgeld steht der ehemaligen Verteidigungsministerin übrigens nicht exklusiv zu, sondern kann von allen Amtsträgerinnen und Amtsträgern in Anspruch genommen werden – dies sind zum Beispiel auch Mandatsträgerinnen und -träger des EU-Parlaments, der Länderparlamente oder ganz „gewöhnliche“ Beamtinnen und Beamten.

Zwar habe ich zwei Ministerien zu verantworten, dennoch erhalte ich ausschließlich die einfachen Bezüge einer Ministerin.

Die Gehälter von Abgeordneten sollten sich nach der Arbeitsleistung bzw. der Arbeitserwartung richten und demnach keine Unterschiede aufweisen.

ich bin der Meinung, dass alle Bundestagsabgeordneten, welche auch die gleichen Rechte und Pflichten haben, auch gleich bezahlt werden sollten