
Antwort ausstehend von Colette Christin Thiemann CDU

Der Niedersächsische Landtag hat in seiner Plenarsitzung am 28. April 2026 die Anpassung der Grundentschädigung gemäß § 6 Abs. 4 des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes (NAbgG) vorgenommen. Alle im Landtag vertretenen Fraktionen haben diese Anpassung entsprechend bestätigt.
Ich war aus persönlichen Gründen die gesamte Sitzungswoche vom 1. Dezember 2025 entschuldigt.