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Ihre rechnerisch richtige Feststellung fließt in meine Überlegungen hierzu mit ein. Klar ist, dass es bei der Rentenreform nicht darum gehen darf, Leistungsanerkennung und Verlässlichkeit gegeneinander auszuspielen.
Konkrete Zahlen lassen sich aber erst nennen, wenn ein beschlossenes Gesetz mit den endgültigen Tarifwerten vorliegt und anhand der persönlichen Steuerdaten berechnet werden kann.
Ein früherer Rentenbeginn bleibt grundsätzlich möglich, dann allerdings mit Abschlägen; ein abschlagsfreier Zugang soll auf gesundheitlich belastete Berufe oder besondere Lebenslagen konzentriert werden.