Frage von Philipp K. • 31.01.2024

Antwort ausstehend von Martin Kröber SPD
Natürlich sollen in einer Garage auch dann Fahrräder etc. in einer Garage stehen dürfen, wenn kein Kraftfahrzeug darunter ist! Dies ist aber nach aktuellem Recht der Fall, weshalb keine Änderung nötig wäre.
Ich bitte Sie, sich mit Ihrer Frage an das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat zu wenden. Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat ist für Fragen rund um die Besoldung von (Ruhestands-)Beamten zuständig.
Als CDU-Fraktion haben wir dazu eine klare Meinung: Jeder soll privat so sprechen, wie er das für richtig hält.