
(...) Die doppelte Staatsbürgerschaft hat zunächst nichts mit dem Wahlrecht zu tun. Wer in welchem Land wahlberechtigt ist, hängt von der diesbezüglichen Gesetzgebung des jeweiligen Landes ab. (...)
(...) Die doppelte Staatsbürgerschaft hat zunächst nichts mit dem Wahlrecht zu tun. Wer in welchem Land wahlberechtigt ist, hängt von der diesbezüglichen Gesetzgebung des jeweiligen Landes ab. (...)
(...) Dem möchte ich entschieden widersprechen. Richtig ist: Das Grundgesetz hat sich längst vom Provisorium zu einem allseits anerkannten Ankerpunkt der politischen Existenz der Bundesrepublik entwickelt und ist zu einem zentralen Bestandteil ihrer Identität geworden. (...)
(...) danke herzlich für Ihre Zuschrift. Sie beziehen sich dabei auf mein Interview in Zeit-Online zum Fall Petra Hinz. Leider aber zitieren Sie daraus nicht mich, sondern die von der Redaktion gekürzte Aussage. (...)
(...) Mit Blick auf den auch von den Austrittsbefürwortern geäußerten Wunsch, auch nach dem Austritt Zugang zum EU-Binnenmarkt zu haben, ist klar, dass es diesen nur mit der Wahrung der Freizügigkeit geben wird. In diesem Sinne war der Wahlkampf der Brexiteers purer Populismus. Im Übrigen ist das Migrationsthema in Großbritannien ein ganz anderes Phänomen als die Zuwanderung von Asylbewerbern aus Drittstaaten, die allein schon aufgrund der mangelnden Qualifikation und fehlenden Sprachfertigkeiten eben keine wesentliche Konkurrenz auf dem eigenen Arbeitsmarkt sind. (...)
(...) Nach Paragraf 46 Bundeswahlgesetz verliert ein Mitglied des Deutschen Bundestages sein Mandat bei Ungültigkeit des Erwerbs der Mitgliedschaft, Neufeststellung des Wahlergebnisses, Wegfall einer Voraussetzung seiner jederzeitigen Wählbarkeit, Verzicht oder Feststellung der Verfassungswidrigkeit der zugehörigen Partei. Im Fall von Frau Hinz trifft von diesen möglichen Gründen nur ihr selbst gewählter Verzicht zu. (...)