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Sarah Philipp
SPD
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Frage von Eva-Maria und Hans D. •

Frage an Sarah Philipp von Eva-Maria und Hans D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Philipp,

vielen Dank für Ihre Antwort und die Einladung "zu einer an konkreten Themen und Maßnahmen unserer Politik in Nordrhein-Westfalen orientierten Debatte".
Dass Sie als SPD-Mitglied in Bezug auf eine glaubwürdige SPD-Politik eine andere Meinung haben als wir, das ist Ihr gutes Recht. Fakt ist jedoch, dass nicht nur bei uns aufgrund negativer Erfahrungen das Vertrauen in die Glaubwürdigkeit zu vieler politisch Verantwortlicher erheblich gesunken ist. Die Wahlergebnisse und Wahlenthaltungen sowie Umfragen sind ein Beleg dafür.

Das gravierendste und wichtigste Beispiel für die mangelnde Glaubwürdigkeit allerdings aller im Bundestag vertretenen Parteien sehen wir in der Tatsache, dass der Artikel 146 im Grundgesetz noch immer Bestand hat. Darin heißt es bekanntlich:
"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Warum tritt die SPD insgesamt - aber auch die NRW-SPD insbesondere - nicht endlich mit allem Nachdruck dafür ein, dass die Bürger über die wichtigste Grundlage des staatlichen Zusammenlebens abstimmen dürfen? Ist die deutsche Bevölkerung nicht reif genug dafür?

Seitens der Bundesregierung ist man gerne bereit, anderen Bevölkerungen zum Verfassungsreferendum zu gratulierten, doch hier herrscht Schweigen dazu.

Das Grundgesetz bleibt nach dem Artikel 146 das, was es ist - ein Provisorium. Es ist daher nicht verwunderlich, wenn Grundwerte dann leider viel zu oft auch so behandelt werden.

Wir erinnern an die Worte von Willy Brandt, der sagte:"Wir suchen keine Bewunderer; wir brauchen Menschen, die kritisch mitdenken, mitentscheiden und mitverantworten."

Für die Beantwortung unserer Fragen zum Referendum bedanken wir uns im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen
Eva-Maria und Hans Dietrich

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Dietrich, sehr geehrter Herr Dietrich,

Sie stellen in Ihrer Anfrage die Behauptung auf, dass der Art. 146 GG dazu führe, dass Grundrechte in der Bundesrepublik Deutschland nur geschränkte Gültigkeit besitzen würden und das Grundgesetz generell provisorischen Charakter habe.
Dem möchte ich entschieden widersprechen. Richtig ist: Das Grundgesetz hat sich längst vom Provisorium zu einem allseits anerkannten Ankerpunkt der politischen Existenz der Bundesrepublik entwickelt und ist zu einem zentralen Bestandteil ihrer Identität geworden. Das bestätigt auch die Demoskopie: Zum 65-jährigen Bestehen des Grundgesetztes im Jahr 2014 hat das unabhängige Institut für Demoskopie Allensbach erhoben, dass 91 Prozent der Bürgerinnen und Bürger großes Vertrauen in das Grundgesetz haben.
Da das Grundgesetz die Verabschiedung einer neuen Verfassung nicht zur Pflicht macht, also keinen Auftrag zur Verfassungsgebung erteilt, ist das Grundgesetz trotz des Art. 146 auch keine Verfassung auf Abruf. Vielmehr zeigt Art. 146 GG wie klug und ausgewogen unsere Verfassung konzipiert ist: So ist die nötige Offenheit für die Zukunft - sowohl für Herausforderungen, die wir heute vielleicht noch gar nicht vorhersehen können, als auch für solche, die über kurz oder lang durchaus anstehen mögen – durch ebenjenen Artikel stets sichergestellt.

Gerne empfehle ich Ihnen einen Beitrag zu dem Thema aus der APuZ (Aus Politik und Zeitgeschichte), die der Wochenzeitung „Das Parlament“ beiliegt und von der Bundeszentrale für politische Bildung herausgegeben wird:
http://www.bpb.de/apuz/32023/das-grundgesetz-eine-verfassung-auf-abruf?p=1

Weitere Quelle: http://www.ifd-allensbach.de/uploads/tx_reportsndocs/PD_2014_09.pdf

Mit freundlichen Grüßen
Sarah Philipp

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