Das Selbstbestimmungsgesetz wird dabei ausschließlich die Änderungsmöglichkeit des Geschlechtseintrages und der Vornamen im Personenstandsregister neu regeln.
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Der Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen wird im Rahmen des Selbstverwaltungsprinzips von dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in verbindlichen Richtlinien näher konkretisiert. Welche Leistungen im Einzelfall von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, erfahren Versicherte bei ihrer Krankenkasse.
Ich setze mich dafür ein, dass neben der momentan noch entwürdigenden, langwierigen und teuren Personenstands- und Vornamensänderung auch weitere Hürden für trans, inter und nicht-binäre Personen abgebaut werden, um Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen
Ich bin mir aber sicher, dass durch die Frauenquote in Zukunft mehr Frauen angesprochen werden, in die Politik zu gehen und die CDU somit in der Breite besser aufgestellt sein wird.
ich bitte Sie, diese sehr detaillierten Fragen an die mit dem Thema befassten Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker zu richten. Diese können Ihnen mit Sicherheit weiterhelfen.