(...) Was die Wege angeht, definieren die Richtlinien für den ländlichen Wegebau (RLW) klar die Funktion und Einteilung von Waldwegen. Demnach dienen Waldwege der Walderschließung und ermöglichen neben dem Transport von Holz und sonstigen Forstprodukten sowie Personen und Betriebsmitteln auch die Erholung der Bevölkerung und die Lenkung des Erholungsverkehrs. (...)
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(...) Das, worum es Herrn Hofreiter geht, ist ein Fahrplan für einen zuverlässigen Kohleausstieg. Die besonders klimaschädliche Braunkohle muss dabei als erste vom Netz genommen werden. (...)
(...) Nach dem mir vorliegenden Informationen ist die Möglichkeit für RWE, bestimmte Ressourcen des Braunkohletagebaues zu nutzen, vertraglich gesichert. Wenn diese Verträge weiterhin gelten, ist daher die Rodung des Forstes nicht rechtswidrig. (...)

Sehr geehrter Herr B.,
(...) Ersatzaufforstungen als Ausgleich), wenn wichtige Waldfunktionen beeinträchtigt werden oder Wälder mit besonderem waldrechtlichem Status (Schutz,- Bann- und Erholungswald) betroffen sind. In welcher Frist solche Ersatzaufforstungen durchzuführen sind, wird im Bescheid zur Rodungserlaubnis festgelegt. (...)
(...) Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die jeweiligen Landeswaldgesetze klare Vorschriften für Ersatzaufforstungen und Ausgleichsmaßnahmen vorsehen, sofern die Waldflächen der jeweiligen Länder für andere Nutzungsformen beansprucht werden. Somit wird verhindert, dass es zu einer Verringerung der Gesamtfläche an Wald kommt. (...)