Frage von Lukas W. • 08.03.2023

Antwort von Matthias Gastel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 09.03.2023
Die Angemessenheit wird gutachterlich ermittelt und durch die Aufsichtsräte, nicht durch die Politik, festgelegt.
Die Angemessenheit wird gutachterlich ermittelt und durch die Aufsichtsräte, nicht durch die Politik, festgelegt.
Ich gehe fest davon aus, dass es hier zu einer Einigung kommen wird, die für alle Beteiligten tragfähig ist.
Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg ist nicht zuständig für die Überprüfung und Genehmigung des Brandschutzes bei DB Projekten. Wir haben dafür auch keine Kompetenz. Ich habe selbstverständlich im Lenkungskreis immer wieder nachgefragt wie der Stand und die Problemlösung ist.
Mein Schreiben ist vom Bundesverkehrsministerium beantwortet worden. Doch zuerst kommt die Prüfung der Stadtbahn-Pläne im Landkreis Ludwigsburg durch das Land.
Aktuell liegt mir die Antwort des Bundesverkehrsminister Volker Wissings nicht vor.