Eine abschließende rechtssichere Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit der hessischen Besoldung ist erst möglich, wenn das BVerfG eine Entscheidung getroffen und seine Vorgaben konkretisiert hat
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Die Nachzahlung zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation soll laut Referentenentwurf (Artikel 1, § 79 a) über einen einmaligen Ausgleichsbetrag erfolgen.
Bald wird ein Verbändegespräch zum Gesetzentwurf stattfinden. Die Verbände haben also umfangreich Möglichkeit zur Stellungnahme.
Natürlich werden auch die Stellungnahmen der Verbände berücksichtigt. Wir als SPD setzen uns dafür ein.
Danke für Ihre Frage, die aus Reihen der Legislative und so von meiner Seite aus nicht seriös beantwortet werden kann. Die von Ihnen angefragte Entscheidung, Hintergründe vorgelagerter Beratungen und Würdigungen, ebenso der hierfür erforderliche Zeitansatz unterliegen der richterlichen Unabhängigkeit.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat zur Umsetzung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgericht vom 4. Mai 2020 zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation in das Bundesrecht einen Referentenentwurf erstellt. Dieser befindet sich zurzeit in der Ressortabstimmung und es existieren bereits mehrere Stellungnahmen von Verbänden. Für Informationen zum genauen Zeitplan ist das BMI der beste Ansprechpartner.