Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Frage von Jenny J. • 18.05.2008
Frage an Arnold Vaatz von Jenny J. bezüglich Recht
Portrait von Arnold Vaatz
Antwort 02.06.2008 von Arnold Vaatz CDU

(...) Natürlich wird nicht jeder, der derartige Spiele konsumiert, zum Amokläufer, mittlerweile ist jedoch unstrittig, dass mediale Gewalt geeignet ist, langfristige Effekte auf das Verhalten von Kindern und Jugendlichen zu bewirken. Dies äußert sich z.B. durch eine weitestgehende Akzeptanz von Gewalt bei Jugendlichen. So war es bei den Amokläufen der letzten Jahre häufig so, dass die Täter in großem Ausmaß brutale Computerspiele konsumierten. (...)

Portrait von Clemens Binninger
Antwort 22.05.2008 von Clemens Binninger CDU

(...) Insbesondere durch die Anpassung der Diäten vor fünf Monaten bestand für mich kein Spielraum mehr für eine erneute Erhöhung in 2009. Frühestens 2010 könnten wir uns wieder mit dem Thema befassen. (...)

Portrait von Wolfgang Zöller
Antwort 03.06.2008 von Wolfgang Zöller CSU

(...) in der Abwägung der durchaus vorhandenen positiven Leistungen der KaLeistungen der Kammernrbundenen Pflichtmitgliedschaft und der von mir geschilderten Folgen ihrer Abschaffung halte ich die Aufrechterhaltung in Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht für vertretbar. (...)

Portrait von Klaus Barthel
Antwort 04.02.2009 von Klaus Barthel SPD

(...) der EU-Reformvertrag lag mir damals sehr wohl vor. Und sie können versichert sein, dass die Abstimmung am 24.04. (...)

Portrait von Hans-Christian Ströbele
Antwort 19.05.2008 von Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

(...) Von der Möglichkeit des Erlasses einer einstweiligen Anordnungen macht das Verfassungsgericht nur sehr zögerlich Gebrauch, weil damit in der Regel eine Vorwegnahme der Endentscheidung verbunden ist, die aber nur nach sehr gründlicher Prüfung häufig verbunden mit der Anhörung von Sachverständigen erfolgen sollte. Das Gericht hat eine Rechtsprechung entwickelt, wonach als Voraussetzung für den Erlaß von einstweiligen Anordnungen eine Abwägung vorgenommen werde muß, welcher Schaden größer ist, der durch die Verweigerung der Anordnung oder der durch die Anordnung entstehen könnte. Weitgehend unberücksichtigt bleibt dabei, ob tatsächlich ein Verstoß gegen die Verfassung festgestellt werden wird. (...)