Stefan Bannert
DIE LINKE
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Frage von Arno Z. •

Frage an Stefan Bannert von Arno Z. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Bannert,

Durch die eigene Problematik(Unfall+Tochter mit Rettsyndrom), will ich im Tagesgeschäft und in der Politik auf das Anliegen von Menschen mit Handikaps aufmerksam machen. Und deshalb folgendes Anliegen:

der Artikel 19 der UN-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Rechte behinderter Menschen „(Unabhängige Lebensführung und Teilhabe an der Gemeinschaft) bestimmt, dass Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit haben müssen, ihren Wohnsitz frei zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie in welcher Wohnform leben wollen. Sie müssen Zugang zu häuslichen, institutionellen und anderen gemeindenahen Assistenz- und Unterstützungsdiensten haben, die zur Teilhabe am Leben der Gemeinschaft notwendig sind.“

Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um die Rechte behinderter Menschen zu stärken und auch schwerst- und mehrfachbehinderten Menschen ein selbstbestimmtes Leben mitten in der Gesellschaft zu ermöglichen?
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass auch behinderte Menschen mit hohem Pflege- und/oder Betreuungsbedarf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe - und damit gemeinsam in Wohngruppen mit weniger stark behinderten Erwachsenen - leben und eine externe Tagesförderstätte besuchen können?

Schon jetzt vielen Dank für Ihre aussagekräftige Antwort!

Antwort von
DIE LINKE

Lieber Herr Zimmermann,

vielen Dank für Ihre Fragen. Linke Behindertenpolitik, für die meine Partei und ich uns einsetzen, geht prinzipiell vom Konzept der Inklusion aus, d.h.: Wir betrachten Menschen mit (jeglichen) Beeinträchtigungen als Bestandteil der Gesellschaft. Sie müssen nicht erst „integriert“ werden. Sie gehören dazu, sind ein Teil davon. Außerdem geht DIE LINKE prinzipiell davon aus, daß die Würde eines Menschen nicht von seiner (ihrer) wirtschaftlich verwertbaren Leistungsfähigkeit abhängt. Jeder Mensch hat gleiche (volle) Teilhaberechte. Mit diesen Grundeinstellungen sehen wir uns in Übereinstimmung mit der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Wir wollen, daß die Teilhabe-Angebote für Menschen mit geistigen (und/oder anderen) Behinderungen sowohl quantitativ als auch qualitativ ausgeweitet werden. Förderstätten können dazu einen wesentlichen Beitrag leisten. Die Förderung muß so individuell wie möglich erfolgen. Dabei sollen die Interessen, Wünsche, Fähigkeiten der behinderten Menschen – gleich, welchen Alters und Geschlechts – im Mittelpunkt stehen. Um das zu leisten, brauchen wir kleine, überschaubare Förderstätten mit einer beträchtlichen Anzahl gut ausgebildeten und hoch motivierten (also auch gut bezahlten) Personals beiderlei Geschlechts.
Die von Ihnen verlangte – und von uns unterstützte – Debatte über eine bedarfsorientierte Lösung muß sowohl auf Bundes- als auch auf bayrischer Ebene intensiv geführt werden. DIE LINKE setzt sich dafür ein, daß in dieser Debatte die Erfahrungen der Betroffenen (sowohl der behinderten Menschen als auch deren Angehörigen als auch derer, die jetzt schon in Förderstätten arbeiten) einen hohen Stellenwert einnehmen. Um das zu erreichen, werden wir im Landtag mit Anfragen und ggf. auch Anträgen – z.B. in den Haushalts-Debatten – immer wieder daran erinnern, daß diese Personengruppe nicht in Vergessenheit geraten darf.
Die Gesellschaft – in diesem Falle der Freistaat Bayern – muß die Frage, wie viel ihr (ihm) die volle Teilhabe und freie Persönlichkeitsentfaltung von Menschen mit Behinderungen wert ist, positiv beantworten. Jede Aussonderung (Exklusion) von Menschen mit Behinderungen ist ein Verlust für die ganze Gesellschaft.

Mit freundlichen Grüßen,

Stefan Bannert
Kreisvorsitzender
Kreisverband DIELINKE.Main-Rhön