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(...) Wir wollen aber gleichzeitig die Menschen mit dem Absenken der Sozialabgaben entlasten und dafür hohe private Einkommen und Vermögen stärker zur Finanzierung von Zukunftsinvestitionen heranziehen. Daher prüfen wir auch die Wiedereinführung der Vermögenssteuer. (...)
(...) Insofern ist die Verfassung ein guter Kompass. Wie wir daraus den Kurs für eine bürgerrechtsfreundliche Entscheidungsfindung, die zugleich Sicherheitsfragen nicht vernachlässigt, ableiten können, ist Teil des Prozesses demokratischer Entscheidungsfindung. Dabei wird nach meiner parlamentarischen Erfahrung seitens des Bundestages nicht leichtfertig, sondern verantwortungsbewusst gehandelt. (...)
(...) Nachdem Ihre bisherigen Fragen in Bezug zum Alkoholkonsum standen, konstatieren Sie nun unter Verweis auf den "deutschen Durchschnittsraucher", dass zwecks Erzielung gleicher gesundheitlichen Belastung der Atemwegsfunktionen eine vergleichsweise höhere Tabak- als Cannabisdosis erforderlich sei. Ein solcher Vergleich, der zudem das häufige Zusammenspiel von Cannabis- und Tabakkonsum unberücksichtigt lässt, zielt darauf, das vom Cannabis ausgehende Schädigungspotential für die Gesundheit des "deutschen Durchschnittskiffers" zu relativieren. Dazu zitiere ich aus meiner am 21.04.2008 an Sie gerichteten Antwort: "Man sollte mit dem Verweis auf die Gesundheitsrisiken durch Tabak oder Alkohol nicht von den Risiken des Cannabiskonsums ablenken." (...)
(...) Ihre Kritik bezüglich der Richterbestellung am EuGH finde ich durchaus berechtigt, aus meiner Sicht stellt dieser Punkt eine ungenügende Regelung dar, die allerdings auf Grund der notwendigen Konsensbildung unter den 27 EU-Mitgliedstaaten nicht anders möglich war. Die nationalen Regierungen wollten sich das Recht der Richterernennung nicht durch ein Mitbestimmungsrecht der Parlamente – insbesondere des Europäischen Parlaments (EP) – aus der Hand nehmen lassen. (...)
Sehr geehrter Herr Helmreich,
ich bedanke mich recht herzlich für Ihr Interesse am Prozess der Europäischen Integration.
(...) Allerdings bedeutet dies nicht wie von Ihnen befürchtet einen Rückschritt hinter die im Grundgesetz festgeschriebene Garantie der Menschenwürde des Einzelnen, da der Vertrag von Lissabon keineswegs die bestehenden nationalen Verfassungsregeln ersetzt - diese behalten natürlich ihre Gültigkeit. Mit dem Vertrag von Lissabon werden von Seiten der EU vielmehr die Tätigkeiten der Mitgliedstaaten dort ergänzt, wo die einzelnen Länder alleine ihre Ziele nicht realisieren können. Außerdem sind auch nur die europäischen Institutionen und Agenturen daran gehalten, die in der Grundrechtecharta festgeschriebenen Rechte zu achten, wobei der Europäische Gerichtshof für die Einhaltung der Charta Sorge trägt. (...)