
(...) So kam es zu einem Verschiebebahnhof zwischen zweierlei Behördensystemen, den Arbeitslosen war damit nicht geholfen. Insofern entspricht Hartz IV der alten FDP-Forderung, die beiden Systeme zusammenzuführen. (...)
(...) So kam es zu einem Verschiebebahnhof zwischen zweierlei Behördensystemen, den Arbeitslosen war damit nicht geholfen. Insofern entspricht Hartz IV der alten FDP-Forderung, die beiden Systeme zusammenzuführen. (...)
(...) 1. Die GAL hat sich bekanntlich für den Erhalt der Schulschwimmbecken in Hamburg ausgesprochen und wird sich dafür stark machen, dass dieses wichtige Angebot auch möglichst unabhängig von privater Finanzierung bestehen bleiben kann. (...)
(...) Ein Kind kann in drei Fächern so unterdurchschnittliche Leistungen erbringen, dass eine Wiederholung des Lernstoffes nötig ist, aber in anderen Fächern so gut, dass das Überspringen einer Klasse möglich erscheint. Kurz und gut: Es geht um die individuelle Förderung der Kinder, das ist das genaue Gegenteil dessen, was die CDU in ideologischer Verblendung als "Zwangseinheitsschule" hessenweit plakatiert. Frau Wolff kämpft die Kämpfe der Vergangenheit und möchte gerne überkommenen Privilegien verteidigen, die pädagogisch und sozial unsinnig sind - unser designierter Schulminister, Herr Domisch, verfolgt den genau entgegen gesetzten Ansatz in Finnland mit großem Erfolg: Individuelle Förderung und das Fördern eines guten Klassenzusammenhaltes. (...)
(...) Die Ausbildungsvergütung ist kein Arbeitslohn.Wenn sie Lohn für geleistete Arbeit wäre, müsste der Azubi in den ersten Jahren der Ausbildung Geld mitbringen, Lehrgeld nämlich, denn die Betriebe zahlen erst einmal drauf, wenn sie sich um die jungen Leute kümmern. Die Ausbildungsvergütung ist vielmehr Handgeld oder Unterhaltszuschuss, völlig unabhängig davon, ab der Auszubildende mehr oder weniger fleissig ist, kräftig mit anpackt oder nicht. (...)
(...) Mein Bahnticket halte ich grundsätzlich für gerechtfertigt. Als Abgeordnete habe ich im Grunde genommen mindestens zwei feste Arbeitsplätze - einen in Berlin und einen im Wahlkreis, darüber hinaus nehme ich auch Termine außerhalb dieser Orte im (gesamten) Bundesgebiet wahr. (...)
(...) Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung sind, wie von Ihnen ja auch in Anspruch genommen, Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Krankenkasse hat allerdings vor Beginn der Behandlung einen Behandlungsplan zu genehmigen und darf sich höchstens zu 50 vom Hundert an den dort aufgelisteten Kosten beteiligen. (...)