Susanne Bauermeister
FDP
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Susanne Bauermeister zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Mike S. •

Frage an Susanne Bauermeister von Mike S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Bauermeister,

ich möchte Bezug nehmen auf Ihre Antwort auf die Frage von Herrn Damm. Ich habe den Eindruck, Sie versuchen mit Ihrer Antwort die Verantwortung für diese Verhältnisse von sich zu weisen. Sicherlich ist das RNK mittlerweile eine GmbH, was ich sehr bedauere. Nichts desto trotz hat weiterhin die Stadt Wilhelmshaven die Verantwortung für das Krankenhaus, deren Patienten und Mitarbeiter. Hier geht es explizit darum, dass die Schüler der gleichen Schule, die das gleiche lernen und die gleiche Leistung bringen müssen, gravierende Unterschiede in der Bezahlung hinnehmen müssen. Das kann man meiner Meinung nach nicht mit "Angebot und Nachfrage" oder "Nord- Südgefälle" abtun, sondern kommt (gewollt) durch die angesprochene Kooperation zu Stande.

Wenn an der organisatorischen Struktur dieser Ausbildungs- bzw. Kooperationsverhältnisse Ihrer Meinung nach nichts zu beanstanden ist, ist denn wenigstens moralisch aus Ihrer Sicht etwas zu beanstanden und haben Sie Lösungsvorschläge um diese Ungerechtigkeit zu beenden?

Mike Schauderna
Schortens

Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Schauderna,

ich danke Ihnen für Ihre Mail und entschuldige mich, dass ich so spät antworte.

Ihre Meinung zur gleichen Entlohnung für Alle teile ich allerdings nicht. Vorausschicken möchte ich, dass wir wohl darin einig sind, dass es das wichtigste für junge Menschen ist, einen vernünftigen Ausbildungsplatz zu haben, mit guten Perspektiven auf einen zukunftsorientierten Arbeitsplatz.

Die Ausbildungsvergütung ist kein Arbeitslohn.Wenn sie Lohn für geleistete Arbeit wäre, müsste der Azubi in den ersten Jahren der Ausbildung Geld mitbringen, Lehrgeld nämlich, denn die Betriebe zahlen erst einmal drauf, wenn sie sich um die jungen Leute kümmern. Die Ausbildungsvergütung ist vielmehr Handgeld oder Unterhaltszuschuss, völlig unabhängig davon, ab der Auszubildende mehr oder weniger fleissig ist, kräftig mit anpackt oder nicht.

Und nun zum Gleicheitsanspruch: Es gibt ihn nicht! Wenn es ihn gäbe, würde jede Richtschnur für ihn fehlen. Soll die Vergütung nun nach oben angegelichen werden oder nach unten an den Durchschnitt? Was soll daneben noch berücksichtigt werden? Also Nebenleistungen des Arbeitgebers, wie z. B. Kantinenessen oder Dienstkleidung, Lernmittelzuschüsse oder Sonderschulungen? Wer bestimmt, was hier mitgerechnet wird oder nicht? Wie wäre es zu bewerten? Und wer bewertet das? Wir wissen es nicht!

Die richtige Vergütungsteht vielmehr im Ausbildungsvertrag, dem evtl. ein Tarifvertrag hinterlegt ist. Die Partner des Vertrages kennen die Vergütung und wenn sie dem Azubi (bzw. seinen Eltern) zu gering erscheint, unterschreibt er den Vertrag nicht und sucht sich einen anderen Ausbildungsplatz bzw. einen anderen Arbeitgeber. Wenn aber die Unterschrift steht, dann ist auch die Vergütung akzeptiert. Das ist gerecht und hat mit meiner moralischen Sicht nichts zu tun. Wenn nebenan eine höhere Vergütung gezahlt wird, kann das verschiedene Gründe haben. Vielleicht will der Arbeitgeber die besten Bewerber anlocken, um auswählen zu können? Warum soll dadurch eine gleiche, gerechte Vergütung für alle entstehen?

Sehr geehrter Herr Schauderna, Sie sehen "gleicher Lohn für alle" ist ein komplexes Thema, das viele Fragen aufwirft und mit großzügiger Fürsorge nichts zu tun hat und mit meiner moralsichen Sichtweise schon gar nichts.

Mit freundlichem Gruß

CONN*ACTION
Susanne Bauermeister