Frage von Sabine R. • 17.02.2024

Antwort ausstehend von Annalena Baerbock BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der Schutz der Menschenrechte und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft hätten handwerklich besser ausbalanciert werden sollen.
Sollte Ihr Antrag von der zuständigen Behörde bereits vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes bearbeitet werden, müsste die Behörde die aktuelle Rechtslage anwenden.
Bezüglich des Solidaritätszuschlags hat sich die FDP-Bundestagsfraktion klar gegen dessen Fortführung für "Besserverdienende" ausgesprochen.