Frage von Pedro M. • 18.02.2024

Antwort von Stephan Pilsinger CSU • 21.03.2024
Grundsätzlich begrüße ich, dass die Bundesregierung in ihrem Entwurf den Rechtsanspruch der Betroffenen auf Auskunft gegenüber Unternehmen klarstellen will.
Grundsätzlich begrüße ich, dass die Bundesregierung in ihrem Entwurf den Rechtsanspruch der Betroffenen auf Auskunft gegenüber Unternehmen klarstellen will.
Der Gesetzentwurf zielt erstens darauf ab, Vereinbarungen des aktuellen zwischen den Ampelpartnern geschlossenen Koalitionsvertrags umzusetzen.
Die Stärkung der Rechte und die Wahrung berechtigten Interessen von Verbraucher*innen sind für uns als Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen ein besonders wichtiges Anliegen.
Ich teile die Ansicht, dass die in § 34 geplante Einschränkung des Auskunftsrechts bei Vorliegen von Geschäftsgeheimnissen in dieser Form abzulehnen ist.