Antwort 22.04.2021 von Claudia Schmidtke CDU
(...) Die Kompetenzordnung des Grundgesetzes steht Änderungen der bestehenden Regelungsstruktur des Infektionsschutzgesetzes nicht entgegen. (..)
(...) Die Kompetenzordnung des Grundgesetzes steht Änderungen der bestehenden Regelungsstruktur des Infektionsschutzgesetzes nicht entgegen. (..)
(...) Es gibt mehrere hochwertige Studien die die Wirksamkeit von Interventionen wie dem Lockdown belegen (...)
(...) Die Zuständigkeiten für Bildung sind geteilt: Der Bund gibt den Rahmen vor, die Ausgestaltung übernehmen die Kultusministerien der Länder. (...)
(...) Es war keine leichte Aufgabe für die Politik, doch die Einschränkung der Mitsprache der Parlamente war ein großer Fehler. Gerade jetzt brauchen wir mehr Mitbestimmung und mehr Demokratie – nicht weniger. Wir müssen die Gesellschaft zusammenhalten. (...)