(...) Länder, wie Großbritannien oder Portugal, haben ihr Pandemiegeschehen mit teilweise weitaus rigoroseren Ausgangsbeschränkungen als die nun für Deutschland vorgesehenen wieder unter Kontrolle gebracht. (...)
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(...) Ziel dieser Verschärfungen war es die Kontaktbeschränkungen für die Länder durchsetzbar zu machen (...)
(...) Dass das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung durch das Infektionsschutzgesetz eingeschränkt werden kann, ist außerdem kein neuer Zusatz des aktuell vorliegenden und diskutierten Gesetzentwurfs für ein Viertes Bevölkerungsschutzgesetz. (...)
(...) Die Unverletzlichkeit der Wohnung darf auch in einer Pandemie nicht einfach zur Disposition gestellt werden (...)
(...) Ziel muss es in diesen Tagen sein Mobilität zu unterbinden. Politik hat hier sehr genau abgewogen und entschieden, dass wir nach dem, was wir bisher wissen, davon ausgehen können, das Ausgangsbeschränkungen helfen können das Infektionsgeschehen einzudämmen und deswegen soll diese Maßnahme jetzt bundeeinheitlich festgeschrieben werden. (...)