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Seit dem ersten Juni 2022 erhalten ukrainische Geflüchtete Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII und sind nicht mehr auf die geringeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) angewiesen.
Es ist ein Teil Deutschlands humanitärer Verantwortung, Menschen auf der Suche nach Sicherheit vor Krieg und Vertreibung Schutz zu bieten.
Die Schließung von Grenzen innerhalb Europas halte ich für falsch. Es braucht unter anderem europäisch kontrollierte EU-Außengrenzen und eine EU-Asylbehörde.
Diese Initiativen kann man nur unterstützen, sie ähneln in großen Teilen unseren Vorschlägen auch für die Bundesrepublik.
Die Umsetzung des Vorhabens, ist neben vielen weiteren, wie zum Beispiel der Beschleunigung, Vereinfachung und Vereinheitlichung von Asylklageverfahren, derzeit in Arbeit.