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Irene Mihalic
Antwort 03.03.2024 von Irene Mihalic BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Ich sehe hier keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, denn die Sachverhalte sind nicht vergleichbar. Die Rückführung in das Herkunftsland von Ausländern ist in keiner Weise vergleichbar mit dem Entzug der Staatsangehörigkeit von Deutschen.

Frage von Luca P. • 20.09.2023
Kriminelle Ausländer abschieben?
Portrait von Gerrit Huy
Antwort 25.01.2024 von Gerrit Huy AfD

Darüber hinaus finden Sie unter nachfolgendem Link die Stellungnahme zur aktuellen Diskussion über den Vortragsabend, bei dem zu dem Thema ja auch kurz vorgetragen wurde:

Profilbild Christian Bernreiter
Antwort 22.09.2023 von Christian Bernreiter CSU

Bayern steht für einen konsequenten Vollzug der geltenden Gesetze und leistet gleichzeitig einen großen Beitrag, Menschen Obhut zu gewähren, die berechtigt Schutz vor Krieg, Vertreibung und politischer Verfolgung suchen

Vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich werde das Portal abgeordnetenwatch.de künftig nicht mehr nutzen und dort keine Fragen mehr beantworten. Für konkrete inhaltliche Fragen zu meinem Aufgabenbereich, sachliche Kritik oder Feedback können Sie sich gerne direkt an eines meiner Büros wenden. Meine politischen Positionen vertrete ich zudem in Plenarreden, Interviews, Gastbeiträgen in Zeitungen und Zeitschriften, auf Social Media und öffentlichen Veranstaltungen.
Antwort 25.10.2023 von Anton Hofreiter BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Entsprechende Forderungen an die Bundesregierung sind nicht bekannt.

Portrait von Marco Buschmann
Antwort 16.04.2024 von Marco Buschmann FDP

Die Frage einer möglichen Auslieferung ukrainischer Fahnenflüchtiger richtet sich nach dem sog. Europäischen Auslieferungsabkommen (nebst Zusatzprotokollen).

Portrait von Bärbel Bas
Antwort 26.09.2023 von Bärbel Bas SPD

Ukrainische Staatsangehörige haben grundsätzlich ohne Ansehen des Geschlechts bzw. ob eigentlich Kriegsdienst geleistet werden müsste, Schutz in Deutschland erhalten.