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(...) Und da finden auch die Ausbildungsvoraussetzungen ihre Berücksichtigung. Der gesetzliche Mindestlohn ist ja nur dafür da, eine absolute Untergrenze für all jene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu definieren, die nicht vom Tarifrecht umfasst sind. Das Problem gerade hier bei uns im Osten ist: Viel zu viele Betriebe zahlen nicht nach Tarif (vgl. (...)
(...) Was die Lebenshaltungskosten angeht, so haben wir LINKEN vorgeschlagen, eine einkommens- und vermögensgeprüfte sanktionsfreie Mindestsicherung in Höhe von derzeit 1050 Euro netto für Erwachsene einzuführen, so dass Auszubildende ab 18 Jahren nach unseren Vorstellungen diese Summe zur Verfügung hätten, in Städten wie zum Beispiel München durch ein reformiertes Wohngeld ggf. auch mehr. (...)
(...) Dort, wo eine tarifliche Einigung besteht oder geschlossen wird, wird die tariflich vereinbarte Ausbildungsvergütung Vorrang vor der neuen gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung haben. (...)