
Die alte Staatsangehörigkeit kann somit wiedererlangt werden. Dann gelten aber entsprechend die Voraussetzungen des jeweiligen Staates (wie beispielsweise Aufenthalt in dem jeweiligen Land, Einkommen, etc.).
Die alte Staatsangehörigkeit kann somit wiedererlangt werden. Dann gelten aber entsprechend die Voraussetzungen des jeweiligen Staates (wie beispielsweise Aufenthalt in dem jeweiligen Land, Einkommen, etc.).
Ob in Ihrem speziellen Fall die Härtefallregelung greift, kann ich nicht einschätzen. Dazu fehlen mir genauere Details.
Und zu Ihrer Frage der Verfahrensdauern: Dies wird weiterhin von Bundesland zu Bundesland und manchmal von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein, da die Umsetzung des Gesetzes in der Hand der Länder und Kommunen liegt. Die Reform selbst wird gegenläufige Effekte haben.
Zunächst hat die FDP den Referentenentwurf aus dem Bundesinnenministerium aufgehalten, um noch weitere Änderungen einzubringen.
Da der Gesetzesentwurf noch im BMI liegt, können wir Ihnen zu diesem Zeitpunkt kein konkretes Datum nennen
Ich trete deshalb weiterhin für eine schnelle Einigung ein, kann Ihnen aber aufgrund der genannten laufenden politischen Debatten keinen genauen Zeitpunkt nennen, wann das Gesetz in den parlamentarischen Prozess kommt.