Antwort 03.02.2025 von Friedrich Jeschke Volt
Eine Arbeitspflicht für Bürgergeld-Empfänger:innen ist pauschal und stigmatisierend. Statt Zwang braucht es echte Jobchancen, Qualifizierung und faire Löhne.
Eine Arbeitspflicht für Bürgergeld-Empfänger:innen ist pauschal und stigmatisierend. Statt Zwang braucht es echte Jobchancen, Qualifizierung und faire Löhne.
Aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz, also der Menschenwürde und dem Sozialstaatsprinzip, hat das Bundesverfassungsgericht einen Anspruch für Hilfebedürftige auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums abgeleitet
Wir wollen Menschen aus dem Bürgergeld schneller in regulär Arbeit bringen und nicht in Maßnahmen parken.
Sie haben teilweise vollkommen recht, dass erzwungene Arbeit zumindest weniger produktiv ist, als freiwillige Arbeit und der Staat grundsätzlich so wenig wie möglich und nötig in die Privatsphäre seinr Bürger einmischen sollte
Sehr geehrter Herr