
Sehr geehrter Herr Jansky,
Sehr geehrter Herr Jansky,
(...) Die besonderen Altersgrenzen ergeben sich aus dieser Personalstruktur. Durch die Zurruhesetzung der Berufssoldaten und Berufssoldatinnen nach Überschreiten der besonderen Altersgrenzen wird eine Überalterung der Streitkräfte vermieden. Die zeitgerecht notwendigen Verwendungs-flüsse sind somit gewährleistet. (...)
Sehr geehrter Herr Peter,
(...) Januar 2008 in Kraft getreten ist, müssen geschiedene Ehegatten in verstärktem Maße für sich selbst sorgen. Dementsprechend wurden auch die Möglichkeiten erweitert, nacheheliche Unterhaltsansprüche auf eine bestimmte Zeitdauer zu beschränken. Es ist also keineswegs mehr so, dass Ehegattenunterhalt stets bis zum Lebensende oder Renteneintritt gezahlt werden muss. (...)