Antwort 24.08.2023 von Lars Düsterhöft SPD
ich gebe Ihnen absolut recht, dass die Erhöhung des ALG II-Satzes mit der Einführung des Bürgergeldes nett aber komplett unzureichend war.
ich gebe Ihnen absolut recht, dass die Erhöhung des ALG II-Satzes mit der Einführung des Bürgergeldes nett aber komplett unzureichend war.
Bei der Inflationsausgleichsprämie handelt es sich um eine rein freiwillige Leistung des Arbeitgebers.
Die Übertragung muss erst per Gesetz beschlossen werden, erst dann stehen alle Regelungen final fest.