Antwort 06.09.2023 von Hartmut Honka CDU
Die Beamtenbesoldung ist, wie Sie sicher wissen, mit einer Angestelltenvergütung rechtlich und sachlich nicht vergleichbar.
Die Beamtenbesoldung ist, wie Sie sicher wissen, mit einer Angestelltenvergütung rechtlich und sachlich nicht vergleichbar.
Als die regierungstragenden Fraktionen des Deutschen Bundestages haben wir die Inflation und ihre Auswirkungen auf Bürgerinnen und Bürger mit verschiedenen Mitteln bekämpft
Beamt:innen und Pensionär:innen erhalten den Inflationsausgleich voraussichtlich ab Herbst 2023.
ich gebe Ihnen absolut recht, dass die Erhöhung des ALG II-Satzes mit der Einführung des Bürgergeldes nett aber komplett unzureichend war.
Bei der Inflationsausgleichsprämie handelt es sich um eine rein freiwillige Leistung des Arbeitgebers.