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Das Auswärtige Amt hat gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung erklärt, dass es diese Vorwürfe genau prüfe, aber dass man nicht ausschließen kann, dass diese Bauteile bereits vor Verhängung der Sanktionen geliefert wurde.
Da es sich nicht um Streumunition handelt, umgeht die Bundesregierung auch kein Verbot.
über einhundert Staaten haben den Vertrag zum Verbot des Besitzes und des Einsatzes von Streumunition unterzeichnet.
Ich kann keine Umgehung des Verbots von Streumunition durch die Bundesregierung erkennen.
Meine rote Linie ist und bleibt das Völkerrecht.