Lärmemissionen sollen vermieden werden, die Grundlage dafür bildet aber eben die TA Lärm, es gibt keine darüber hinausgehenden Anforderungen an den Lärmschutz
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Natürlich gilt es dennoch, Maßnahmen immer wieder auch in Einzelfällen zu betrachten und zu hinterfragen und dies tun wir auch in unserer Rolle als Kontrollorgan für die Landesregierung.
In Bezug auf den Staatswald (landeseigener Wald) ist keine weitere Erhöhung notwendig, um das Ziel der Nationalen Biodiversitätsstrategie (NBS) von 5 % zu erreichen, da dieses bereits deutlich übertroffen wurde:
Wir stecken mitten in der größten Artensterben seit dem Aussterben der Dinosaurier vor rund 55 Millionen Jahren, auch das treibt mich um.
Als Grüne ist mir sehr bewusst, dass wir neben den großen Gefahren des menschengemachten Klimawandels mit einer weitern, für uns Menschen mindestens genau so bedrohlichen Krise zu kämpfen haben, nämlich mit der Artenkrise.