100.000 € für mehr Demokratie
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Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt also (im Übrigen bereits von Anfang an) das Recht auf Vertragsanpassung.
Die bisherige Rechtslage deckt das von Ihnen beschriebene Szenario in weiten Teilen ab. Gemäß § 434 BGB ist die Kaufsache frei von Mängeln zu übergeben.
Eine neu zu schaffende Verpflichtung der Bauherren zur Durchführung einer Wohnflächenermittlung würde gegenüber dem Status Quo ein Mehr an Bürokratie und zusätzliche Kosten bedeuten.
Zudem ist die rentenrechtliche Ungleichbehandlung von Müttern (und auch einigen Vätern) je nach Geburtsjahr des Kindes bzw. der Kinder schon lange ein Unrecht wogegen die Linke kämpft.
Vorbildfunktion der öffentlichen Hand für den Klimaschutz