Was werden das neue Klimaschutzkonzept bei den Ressourcen- und Flächenverbräuchen und die zugewiesene Vorbildfunktion der öffentlichen Hand künftig konkret ändern?
Auf Seite 34 des Klimaschutzkonzeptes steht geschrieben: "Vorangestellt wird die Vermeidung von Ressourcen- und Flächenverbräuchen. Dies erfolgt beispielsweise durch Nutzungsoptimierungen /-anpassungen an sich verändernde Rahmenbedingungen und Bedarfe."
Nach §10 des Saarländischen Klimaschutzgesetzes hat die öffentliche Hand "im Hinblick auf die Verbesserung des Klimaschutzes eine allgemeine Vorbildfunktion". Als Fazit wird im Gesetz betont, dass Maßnahmen zur "Stabilisierung der Kohlenstoff-Senkenfunktion des Waldes notwendig" sind. Die Rodung von Waldstücken mit einem alten Baumbestand kann dabei nur kontraproduktiv sein. Ausgleichsflächen werden die gleiche Senkenleistung erst in Jahrzehnten erreichen.

Sehr geehrter Herr H.,
die Landesregierung wird die Belange des Klimaschutzes bei allem Handeln berücksichtigen, um die Landesverwaltung nach SKSG bis 2035 weitgehend netto-treibhausgasneutral zu organisieren. Dies wird in Kapitel 5 des Klimaschutzkonzepts grundsätzlich beschrieben. Im Anhang des Klimaschutzkonzeptes sind in den Steckbriefen die konkreten Maßnahmen aufgeführt, die umgesetzt werden sollen. Für die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand sind in der Erstfassung 10 Steckbriefe enthalten. Neben der Investition in die Sanierung der Landesliegenschaften sollen die für die Landesverwaltung verbindlichen Maßnahmen mit den Erfahrungen der Kommunalebene abgestimmt werden, um hieraus Handlungsempfehlungen für die Kommunen ableiten zu können.
Die Maßnahmen reichen von einer nachhaltigen Bewertung, Planung und Umsetzung von energetischen und baulichen Sanierungsmaßnahmen im Kontext ganzheitlicher Sanierungsfahrpläne bis hin zur Umstellung der Versorgung der Liegenschaften auf erneuerbare Energieträger im Bereich Strom und Wärme.
Die geplanten energetischen Sanierungsmaßnahmen der Landesliegenschaften umfassen eine 30%ige Reduzierung der Büroflächen (im Durchschnitt, ohne Berücksichtigung von Liegenschaften mit Sondernutzungsformen wie Klinikgebäude, Strafvollzugsanstalten etc.) sowie eine energetische Sanierung auf mindestens den EGB Standard 55. Daneben wird die Gewinnung von qualifizierten Arbeits- und Fachkräften für die Verwaltung sowie die Themen nachhaltige Beschaffung und die Einführung eines CO2-Schattenpreises adressiert. Ebenso wird die Entwicklung eines zukunftsfähigen und ressourcenschonenden Liegenschaftsmanagements in der Landesverwaltung angestrebt.
Zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels werden unter anderem Entsiegelungspotenziale für die Flächententsiegelungen auf Landesliegenschaften zur Revitalisierung von Brachflächen und zur Wiederherstellung natürlicher Bodenfunktionen ermittelt. Auf den geeigneten Flächen werden Entsiegelungsmaßnahmen durchgeführt.
Liebe Grüße
Petra Berg