Frage von Sandra F. • 21.10.2022

Antwort von Josip Juratovic SPD • 24.10.2022
Da Sie seit längerem Krankengeld beziehen, müssen Sie die EPP über die Einkommenssteuererklärung geltend machen
Da Sie seit längerem Krankengeld beziehen, müssen Sie die EPP über die Einkommenssteuererklärung geltend machen
nicht jeder, der Kindergeld bezieht und damit den Kinderzuschuss erhält, ist gleichzeitig in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis und damit berechtigt, die Energiepauschale von 300 Euro zu erhalten.
Es ist in der Tat auch in meinen Augen ungerecht, dass Vorruheständler bei dieser Regelung und ebenso schon im September bei der allgemeinen Energiepreispauschale leer ausgegangen sind
Demnach besteht ein Anspruch für Bezieher eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland nur, wenn auch der Wohnsitz im Deutschland liegt.