Antwort 27.11.2023 von Delara Burkhardt SPD
Die Datenschutzrechte von Kindern im Internet werden durch Gesetze wie zum Beispiel die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der EU geschützt.
Die Datenschutzrechte von Kindern im Internet werden durch Gesetze wie zum Beispiel die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der EU geschützt.
Genau für solche Fragen gibt es in Baden-Württemberg jedoch den Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, der als selbstständige und unabhängige Behörde ermitteln und sanktionieren darf.
Ja, das kann er - dank der Datenschutzgrundverordnung.
Was in der Regierung vorgeht, kann ich Ihnen leider nicht beantworten
Das sollten Sie die Mitglieder der Bundesregierung fragen