Antwort 09.03.2026 von Bärbel Bas SPD
Der Schutz von Opfern von Gewalt- und Sexualstraftaten, insbesondere von Minderjährigen, hat höchste Priorität. Bereits heute ermöglicht das Gewaltschutzgesetz umfassende gerichtliche Schutzanordnungen.
Der Schutz von Opfern von Gewalt- und Sexualstraftaten, insbesondere von Minderjährigen, hat höchste Priorität. Bereits heute ermöglicht das Gewaltschutzgesetz umfassende gerichtliche Schutzanordnungen.
Danke, Herr E.: Ich habe nicht „zu wenig Leistung“ gesagt. Viele leisten viel – oft unbezahlt. Politik muss Arbeit gesünder, fairer und lohnender machen.
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Man muss es deutlich sagen, aktuell haben wir keine Überrepräsentation.
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