Antwort 10.05.2009 von Dieter Wiefelspütz SPD
(...) Ein Sportschütze, ein Fechtsportler etc. simuliert und trainiert niemals das Töten von Menschen. (...)
(...) Ein Sportschütze, ein Fechtsportler etc. simuliert und trainiert niemals das Töten von Menschen. (...)
(...) Für mein Bild in der Öffentlichkeit bin allein ich verantwortlich. Sie müssen sich nicht um mich sorgen. (...)
(...) das Bundesverfassungsgericht hat im Sommer 2008 über Nichtraucherschutzgesetze der Länder entschieden. Dabei hat es klargestellt, dass ein striktes Rauchverbot in Gaststätten verfassungsrechtlich zulässig wäre. Dem Gesundheitsschutz der nicht rauchenden Gäste kann - durch ein Rauchverbot ohne Ausnahmen - Vorrang eingeräumt werden gegenüber den Rechten der Gastwirte und der Raucher. (...)
