
Die rechtliche Möglichkeit für eine Auszahlung wurde mit dem Haushaltsgesetz 2024 endlich geschaffen. Wir setzen uns für eine baldmöglichste Umsetzung ein.
Die rechtliche Möglichkeit für eine Auszahlung wurde mit dem Haushaltsgesetz 2024 endlich geschaffen. Wir setzen uns für eine baldmöglichste Umsetzung ein.
diese Entscheidung muss im Bundestag getroffen werden. Daher möchte ich Sie gerne an meine Kollegin Heike Baehrens verweisen, die für die SPD im Deutschen Bundestag an dieser Thematik arbeitet und Ihnen den aktuellen Stand mitteilen kann.
Wie Sie richtigerweise angemerkt haben, hat der Bayerische Staatsminister der Finanzen und für Heimat bereits angekündigt, dass das Tarifergebnis zeitgleich und systemgerecht auf die bayerischen Beamtinnen und Beamten, die Anwärterinnen und Anwärter sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen werden soll.
Der Bayerische Staatsminister der Finanzen und für Heimat hat bereits angekündigt, dass dieses Tarifergebnis zeitgleich und systemgerecht auf die bayerischen Beamtinnen und Beamten, die Anwärterinnen und Anwärter sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen werden soll.
entsprechend der Tarifeinigung vom 09.12.2023 wahrscheinlich demnächst (siehe Antwort)