(...) Stattdessen sollen die Patientinnen und Patienten im zu Taktgebern im Gesundheitssystem werden. Das bedeutet mehr Prävention, mehr Qualitätstransparenz und die Stärkung der Patientenrechte. Das bedeutet auch, dass sich die Abläufe und Strukturen in Krankenhäusern, Ärztepraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten ausrichten und nicht umgekehrt. (...)
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(...) Vor allem brauchen wir eine Lohnuntergrenze in der Leiharbeit. (...) Aber wir sind mit der Umsetzung in dieser Legislaturperiode nicht fertig geworden, weil die Union darauf bestanden hat, dass als Lohnuntergrenze der jeweils schlechteste Flächentarifvertrag in Deutschland gelten soll. (...)

(...) Dafür müssen die Leistungsanbieter konsequent von bürokratischen Hemmnissen entlastet werden. Dies ist nur durch einen Paradigmenwechsel möglich, der an die Stelle einer starren Regulierung von Strukturen und Prozessen die Fokussierung auf das Pflegeergebnis setzt. Leistungsanbieter müssen einen ausreichenden Spielraum haben, um auf die Wünsche der Pflegebedürftigen flexibel reagieren zu können. (...)

(...) Nur so sind die drängenden Zukunftsprobleme zu meistern. Die Interessen der Patienten und der Beschäftigten müssen endlich in den Mittelpunkt gestellt werden. Mit einem Präventionsgesetz sollen gesundheitliche Probleme verringert werden. (...)
(...) Zum Thema Pflegekammer ist zunächst einmal festzuhalten, dass die Gesetzgebungskompetenz hierfür bei den Bundesländern liegt und somit die Bundestagsabgeordneten nur sehr begrenzt die richtigen Ansprechpartner dafür sind. Grundsätzlich ist die Einrichtung von Pflegekammern in den Bundesländern möglich. Da allerdings eine Kammer mit Zwangsmitgliedschaft und Kammerbeitrag einen erheblichen Eingriff darstellt, müssen die Bundesländer vorher sicherstellen, dass diese Einschränkung ihrer Freiheitsrechte durch die Neugründung einer Kammer eine breite Zustimmung der betroffenen Berufsangehörigen erhält. (...)
(...) Das Verkehrsministerium prüft auf meine Initiative hin die Errichtung von Lärmschutzwänden ebenso wie das Aufbringen von lärmarmem Fahrbahnbelag. Erforderlich ist aber eine „grundhafte Erneuerung“, bei der auch die defekten Koppelelemente gegen lärmarme Übergangskonstruktionen moderner Bauart ausgetauscht werden können. (...)