Inzwischen konnte Einigkeit über die Berechnungsgrundlage für die amtsangemessene Alimentation erzielt werden.
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Da Frau Hamburg sowohl als Abgeordnete des Niedersächsischen Landtags als auch als Kultusministerin tätig ist, möchten wir darauf hinweisen, dass wir über Abgeordnetenwatch nur noch Fragen beantworten können, die sich auf ihre Tätigkeit als Landtagsabgeordnete beziehen.
Mittel zur Verstärkung von Ausgaben im Personalsektor werden im Einzelplan 60 zentral veranschlagt. Diese Mittel beziehen sich jedoch nicht allein auf die Reform der amtsangemessenen Alimentation, deshalb kann ich leider Ihnen keine genaue Zahl nennen.
Wir unterstützen daher die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Ausrichtung der Besoldung an der realitätsgerechten Ansetzung der Bedarfe von Familien mit Kindern.
Wir von Bündnis90/Grünen sehen einen klaren Handlungsbedarf für eine verfassungskonforme Lösung der Beamtenalimentation.