Sehr geehrter Herr K.,
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die Ampel-Regierung, der ich als Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft angehöre, hat sich in Ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, das Selbstbestimmungsrecht von Frauen zu stärken.
Selbstverständlich betrachte ich das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland für absolut bindend für mein politisches Handeln.
Die Grundrechte einer schwangeren Person müssen bei einer ungewollten Schwangerschaft gewahrt werden.
Als Regierende Bürgermeisterin von Berlin und Abgeordnete im Parlament Berlins tue ich alles dafür, damit Familien mit Kindern in Berlin gut leben können.
Ausdrücklich nicht rechtswidrig ist eine Abtreibung dann, wenn die Schwangerschaft eine gesundheitliche Gefahr für die Frau darstellt oder durch eine Gewalttat entstanden ist.